Liberale Hochschulgruppe (LHG) an der FU Berlin

Programm:

(beschlossen am 01.06.2004, ergänzt am 01.12.2005)


I. Präambel

Liberalität an der Hochschule heißt, jedem Studierenden die Chance auf größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung seiner Studien zu bieten. Die Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit als wichtige Anliegen universitärer Ausbildung bedürfen einer am Studierenden ausgerichteten Organisation der Universität und einer hochwertigen Lehre. Um tatsächlich frei entscheiden zu können, müssen Informationen transparent und offen verfügbar sein. Alle Entscheidungen sind fair und unter dem Gebot der Gleichberechtigung zu treffen. Die Gestaltung der Hochschule muss unter demokratischen Bedingungen geschehen und alle Betroffenen angemessen beteiligt werden.

Eine liberale Hochschule schafft die Grundlage für die freie Entfaltung jedes Einzelnen und den Respekt aller Beteiligten füreinander, um unter guten Lehr-, Lern-, Lebens- und Arbeitsbedingungen bestmögliche Ergebnisse zu ermöglichen.

Die Liberale Hochschulgruppe versteht sich als unabhängig von anderen Organisationen oder Parteien.



II. Studentische Selbstverwaltung


1. Bedarfsangepasste Semestergebühren
Die Höhe der Semestergebühren für die Finanzierung der studentischen Selbstverwaltung soll gemäß der in einem jährlich erstellten Haushaltsplan bestimmten Ausgabenhöhe festgelegt werden. Die Gelder sind sparsam und Zweck orientiert einzusetzen. (siehe nächster Punkt)

2. Mehr Service
Ein gutes und gezieltes Studium verlangt eine studentische Informationspolitik, die mit einer zentralen studentischen Informationsveranstaltung, Infobroschüren und Checklisten zu Themen wie Studienordnungen und -planung, BAföG, Stipendien, Hochschulpolitik u.v.m Erstsemestern und allen Informationsbedürftigen Orientierung an und in der Hochschule gibt.

3. Mindestens 1/3 des AStA-Haushaltes für die Fachschaftsräte
Um den tatsächlichen Nutzen der Semestergebühren für alle Studierende zu garantieren, soll mindestens ein Drittel des AStA-Haushaltes für die gewählten Fachschaften der einzelnen Fachbereiche aufgewendet, wo das Geld gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden kann. Gelder werden entsprechend der Größe der Fachbereiche verteilt.

4. Transparente AStA-Finanzierung
Der AStA soll als Repräsentant aller Studierenden in regelmäßigen, maximal ein Haushaltsjahr betragenden Abständen die Herkunft seiner Einnahmen und Ziele seiner Ausgaben in einem detaillierten Rechenschaftsbericht der Studierendenschaft und ihren Organen darlegen. Jeder Parlamentarier erhält das Recht auf Einsicht in die Bilanzführung des AStA.

5. Präsenz des AStA in allen Gremien
Der AStA hat Rede- und Antragsrecht in allen akademischen Gremien und muss dieses im Interesse aller Studierenden auch tatsächlich wahrnehmen.

6. Hochschulpolitisches Mandat
Die LHG an der FU ist für eine politische Betätigung der studentischen Vertretungen, solange diese klar erkennbar im Zusammenhang mit den Belangen und Interessen der vertretenen Studierenden steht. Eine Einschränkung durch Politik oder Justiz lehnen wir genauso ab wie die Fehlinterpretation dieses Rechts als Legitimation zu allgemeinen politischen Äußerungen im Namen der Studierenden. Letzteres gilt auch dann, wenn sich ein Zusammenhang zu den Studierenden zwar konstruieren lässt, dieses aber nur als Vorwand für die Äußerung selbst geschieht





III. Organisation der Hochschule

7. Erweiterte Bibliotheksöffnungszeiten
Die Bibliotheksöffnungszeiten sind so weit wie möglich in die Abendstunden zu verlängern und das Ausleihen und Arbeiten in ihnen auch an Wochenenden zu ermöglichen, um der individuellen Lebens- und Studienplanung aller Studierenden Rechnung zu tragen.

8. Evaluation der Lehre
Alle Lehrveranstaltungen sind durch die Studierenden am Ende des Semesters (bzw. am Ende der Veranstaltung) auszuwerten. Die Ergebnisse der Evaluation sind für alle zugänglich zu veröffentlichen. Festgestellte Mängel müssen auch tatsächliche Konsequenzen nach sich ziehen, um eine Verbesserung der Lehre an der FU Berlin voranzutreiben.

9. Viertelparität
In allen Gremien soll die viertelparitätische Verteilung aller Statusgruppen eingeführt werden und für alle Entscheidungen mit Ausnahme von verfassungsrechtlich geschützten Angelegenheiten der Freiheit von Lehre und Forschung relevant sein.

10. Durchlässigkeit von Bachelor zu Master
Das Verhältnis der Zulassungszahlen von Bachelor- und Masterstudiengängen ist so zu gestalten, dass alle leistungsfähigen und leistungswilligen Studierenden mit Abschluss eines Bachelors auch eine reale Chance auf Zulassung für den sich anschließenden Master erhalten. Die Zulassungskriterien müssen transparent, für jeden verständlich und möglichst objektiv sein. Die Zulassung zum Masterstudiengang muss auch die Verlängerung der BAföG-Förderung bedeuten.

11. Studentische Eigeninitiative
Studentisches Engagement zur Organisation von Lehrveranstaltungen zur Erweiterung des Angebots der FU Berlin soll durch die Universitätsleitung und das Kollegium der Professorinnen und Professoren stärker gefördert werden.



IV. Hochschulpolitisches

12. Gegen Studiengebühren
Die LHG spricht sich gegen Studiengebühren jeglicher Art aus.

13. Für ein Semesterticket
Das Semesterticket soll auch weiterhin allen Studierenden zu günstigen und fairen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.




Positionen (Stand: Dez '06)


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30.07.2010